Allgemeine Geschäftsbedingungen Mehrtagesreisen
§ 1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung wird uns schriftlich per Fax oder Post der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen. Der anbietende Reiseteilnehmer ist an sein Angebot bis zur Entscheidung durch den Reiseveranstalter, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt der Vertrag zu den Spezifikationen der Reisebestätigung als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer die Annahme erklärt hat. Dies kann auch durch Anzahlung oder Zahlung erfolgen.
§ 2. Unterschrift
Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch beide gesetzliche Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Reisebedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Reiseveranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist auf Verlangen des Reiseveranstalters von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung von 50,-€ pro Reiseteilnehmer sofort fällig. Versicherungsbeiträge bleiben hierbei unberücksichtigt. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Buchungen innerhalb dieser 30-Tagesfrist verpflichten zur sofortigen Reisepaketpreiszahlung. Erst nach Eingang der Restzahlung werden die Reiseunterlagen/Vouchers mit den dazugehörigen Informationen ca. 10 Tage vor Reiseantritt versendet, in der Regel per E-mail.
§ 4. Reiserücktritt des Teilnehmers
Tritt der Teilnehmer von der gebuchten Reise zurück, so gelten nachfolgende Stornostaffeln als vertraglich vereinbart. Bei Rücktritt erlischt in jedem Falle der Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung (50,- € pro Reiseteilnehmer). Wird der Rücktritt erst 45-29 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt, so trägt der Teilnehmer 25%, 28-15 Tage 50%, 14-8 Tage 80%, 7-2 Tage 90% des gesamten Reisepaketpreises inkl. aller Zusatzbuchungen wie Busanreise, Kurse etc. Wird dem Reiseveranstalter der Rücktritt erst am Vortag, nach Reiseantritt oder gar nicht mitgeteilt (No-Show), so muss der Reiseteilnehmer den gesamten Reisepaketpreis inkl. aller Zusatzbuchungen bezahlen. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann auch per Fax oder E-mail geschehen. Als Rücktrittsdatum gilt der Posteingang beim Reiseveranstalter oder das Datum des Fax- oder Emaileingangs. Storniert eine Person, die mit anderen Personen in einem Appartement /Zimmer zusammen gebucht ist, so behält sich der Reiseveranstalter unabhängig von der Stornokosten Staffelung den Aufpreis der neuen (Minder-) Belegung/ Leerbettpreis komplett dem stornierten Teilnehmer zu berechnen. Eine Ersatzperson kann in diesem Falle nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Appartement-/Zimmerbewohner gebucht werden.
§ 5. Umbuchung
Eine Umbuchung innerhalb des gleichen Reisetermins und Zielortes kann vom Reiseveranstalter mit einer Umbuchungsgebühr von EUR 30, – berechnet werden. Eine Änderung des Reisetermins oder Zielortes wird gemäß Punkt 4. als Stornierung und nachfolgende Neubuchung behandelt. Es kommen die unter Punkt 4. aufgeführten Reiserücktrittskosten zur Geltung.
§ 6. Ersatzperson
Wird durch den Reiseteilnehmer eine Ersatzperson gestellt, so wird eine neue schriftliche Anmeldung durch die Ersatzperson notwendig.
§ 7. Leistungsumfang und Preise
Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Eine eventuelle Mehrwertsteueränderung kann auf den Reisepreis umgelegt werden. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.
§ 8. Kaution
Für gemietete Zimmer, Studios und Appartements bei Eventreisen, Pauschalreisen, Individualreisen und Gruppenreisen wird von den Vermietern eine Kaution verlangt. Hierzu muss der Reiseteilnehmer/Hauptbucher eine pauschale Kaution von 200,- bis 550,- € pro Appartment, abhängig von Größe und Kategorie, beim Vermieter hinterlegen. Diese Kaution wird beim Check-In direkt beim Vermieter hinterlegt und bei der Abreise wieder ausbezahlt wenn keine Mängel an der Unterkunft vorliegen. Teilweise kann die Kaution auch durch Kreditkarte hinterlegt werden. Für entstandene Schäden oder Verluste im Appartement haftet jeder Reiseteilnehmer/Hauptbucher für das von ihm bewohnte Zimmer/Studio/Appartement gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für alle Mitbewohner. Bei geringen Schäden oder unzureichender Reinigung wird die Kaution verrechnet.
§ 9. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Reisemängeln eine Frist von 24h einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
§ 10. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen die vom Veranstalter lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme an Reisen mit überdurchschnittlichen Risiken (z.B. Snowboarden, Skifahren, Wellenreiten, Gebirgssportarten, Paragliding, etc.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Reiseteilnehmer übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht.
§ 11. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch.
§ 12. Ausschluss des Reiseteilnehmers
Es wird erwartet, dass der Reiseteilnehmer Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte ein Teilnehmer grob gegen ein erwartetes Verhalten oder gegen Anweisungen seitens des Veranstalters oder seinen Mitarbeitern verstoßen oder die Reisegruppe oder den Reiseablauf stören, so kann er ohne Erstattung des Reisepreises vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass wir den Konsum von illegalen Drogen nicht dulden und ein solches Verhalten bereits zum Ausschluss von der weiteren Reise berechtigt. Hierdurch entstehende Kosten wie z.B. für die außerplanmäßige Rückreise oder Unterkunft gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
§ 13. Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich.
§ 14. Gesetzliche Bestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes einhält. Alle Kosten und Nachteil aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
§ 15. Absagen der Reise durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise aus zwingenden Gründen wie z.B. Witterungsverhältnisse, höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor Reiseantritt abzusagen oder an einen anderen Zielort mit vergleichbaren Leistungen umzubuchen. Der Reisepreis wird dem Reiseteilnehmer nur bei einem Totalausfall komplett zurückerstattet.
§ 16. Busanreise
Der Reiseveranstalter bestätigt zunächst den gewünschten Busabfahrtsort gemäß der Reiseausschreibung. Sollte wider Erwarten ein Abfahrtsort aufgrund der Buchungssituation nicht zustande kommen, bietet der Reiseveranstalter den nächstgelegenen Busabfahrtsort an. Eine Umbuchung dieser Art berechtigt nicht zum Reiserücktritt von der gesamten Reise. Dem Reiseteilnehmer steht es jedoch frei, die Anreise selbst zu organisieren. In diesem Falle wird der Busreisepreis zurück erstattet.
§ 17. Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Reiseteilnehmer soweit Reiseleistungen ausfallen, der gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird und notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise, im Umfang der bestätigten Leistungen erstattet werden. Überdurchschnittlich teure Rückreisen z.B. in der ersten Klasse bei Flug oder Bahn sind ausgeschlossen.
§ 18. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.
Veranstalter:
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG
Erlenweg 4, D-64665 Alsbach-Hähnlein
Tel. 01805/583399
Fax: 06257/507969
24. – 31.03.2012
Val Cenis (F)
ab 199,- € p.P. *
- 7 Übernachtungen in 3- oder 4-Sterne Appartments
- 6 Tage Skipass mit 125 Pisten-KM
- Eventticket
- Bettwäsche
- Wellnessangebot je nach Kategorie
- UniSnow Welcome-Package
* bei 8 Pers. im 8er ***App. bei gemeinsamer Buchung









